18.02.2026 | 10.30 Uhr
Halten Sie Kurs in Ihrer Digitalisierung, indem Sie solch umständliche Prozesse verkürzen und vereinfachen. Unterschreiben Sie Dokumente elektronisch von da aus, wo Sie gerade sind. Kein Ausdrucken, kein Einscannen. Digitales digital unterschreiben – einfach, sicher und rechtsgültig nach Schweizer und EU Standards.
Durchgängige Digitalisierung – kein Medienbruch
Kurze Reaktionszeiten
Optimierung von Prozessen
Corona hat deutlich gemacht, dass wer wettbewerbsfähig bleiben will, mit der Digitalisierung Schritt halten muss. Innert weniger Tage mussten ganze Teams so ausgerüstet werden, dass sie uneingeschränkt vom Homeoffice aus arbeiten konnten. Ein Hürdenlauf für jene, die mit der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie noch nicht begonnen hatten. Ein Leichtes für die, die unter anderem bereits auf ein Dokumentenmanagement System (DMS) setzen und dadurch jederzeit und überall auf ihre Dokumente und Informationen zugreifen können. Mit der elektronischen Archivierung und zentralen Bereitstellung der Dokumente ist «Digitalisierung» aber noch nicht abgeschlossen. Das ganze Potenzial von DMS zeigt sich erst in der digitalen Abbildung und Automatisierung von ganzen Geschäftsprozessen und Abläufen.
Und dennoch kommt es trotz aller Digitalisierung zu Brüchen. Dann nämlich, wenn Dokumente rechtsgültig unterschrieben werden müssen. Dem können wir jetzt mit der Signierlösung actaSIGN, entwickelt von unserem Partner axelity ag, Abhilfe schaffen. Mit actaSIGN unterzeichnen Sie Arbeitszeugnisse, Vollmachten, Protokolle, Anträge, Vereinbarungen, Berichte, Verträge und weitere Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Schweizer (ZertES) und EU Gesetzgebung (eIDAS).
Ihre Dokumente bleiben dabei immer in der Schweiz.
Mit dem adeon sign connector für d.velop lässt sich die Signierlösung actaSIGN nahtlos in d.velop documents integrieren.
Weitere Signaturlösungen wie Skribble, DocuSign uvm. können nach Bedarf und Absprache ebenfalls an den adeon sign connector angebunden werden. Sprechen Sie mit uns darüber.
Wünschen Sie weitere Informationen oder eine Demo? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist in der Schweiz der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Grundlage ist das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES); die Anerkennung und die Liste zugelassener Zertifizierungsdienste führt der Bund. In der EU gilt parallel die eIDAS-Verordnung.
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT - Angebote der Privatwirtschaft
Unterschieden werden EES (einfach), FES (fortgeschritten) und QES (qualifiziert). Für Dokumente ohne Schriftformerfordernis kann EES/FES genügen; wo Schriftform vorgeschrieben ist, braucht es eine QES nach ZertES (CH) bzw. eIDAS (EU). Anforderungen in ZertES und eIDAS sind ähnlich, aber nicht identisch.
adeon bindet d.velop sign sowie die Schweizer Lösung actaSIGN über den adeon sign connector an d.velop documents an. So werden Signaturumläufe gestartet, Signaturen eingeholt und Dokumente anschliessend revisionssicher im DMS archiviert. Für das revisionssichere, gesetzeskonforme Ablegen/Audit steht adeon audit sign zur Verfügung.
Für die QES ist eine einmalige Identitätsprüfung bei einem zertifizierten Anbieter erforderlich (z. B. bei Swisscom Trust Services über registrierte Stellen/Shop). Die Identität wird mit amtlichem Ausweis verifiziert; die Freigabe der Signatur erfolgt typischerweise per Mobile-App/2-Faktor. Die Liste anerkannter Zertifizierungsdienste veröffentlicht der Bund.
Dokumente werden direkt aus den Fachsystemen (z. B. DMS, Microsoft 365) signiert, ohne Medienbruch und mit rechtskonformer Ablage. Das verkürzt Reaktionszeiten, erleichtert Prüf-/Freigabeprozesse und senkt Aufwand und Risiko – inkl. revisionssicherer Nachweise über Protokolle/Berichte.