29.04.2026 | 10.30 Uhr und 13.30 Uhr
Live-Webinare April
DMS mit SharePoint in M365 und Qualitätsmanagement
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ERP, CRM, Teams und Outlook intelligent verbinden und geschäftskritische Porzesse werden vollständig transparent.
Die Lösungen von d.velop machen das einfach möglich.
Dokumenten-Lebenszyklus in der Öffentlichen Verwaltung mit Records Management im Griff
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Kosten sparen, Platz schaffen
Die sachgemässe Archivierung digitaler Dokumente in unveränderlichen Formaten wie TIFF oder PDF/A bildet die Grundlage eines jeden effizienten Dokumentenmanagement-Systems. Druck-, Papier- und Lagerkosten lassen sich damit effektiv senken. Daneben erfüllen unsere Lösungen Compliance-Richtlinien wie GeBüV und Co. und erlauben die schnelle und bequeme Recherche beliebiger Dokumente.
Weitere Highlights
Rechtliche Grundlagen und technische Anforderungen für die rechtskonforme Dokumentenarchivierung in der Schweiz
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Sie schafft eine zentrale, rechts- und revisionssichere Ablage aller Unternehmensinformationen, reduziert Papieraufwand (kein Drucken/Manuell-Ablage), ermöglicht vorgangsbezogenen Zugriff auf verknüpfte Dokumente/Akten und sorgt für mehr Transparenz in den Geschäftsabläufen.
Ja. d.velop-basierte Archive sind für revisionssichere Aufbewahrung ausgelegt (IDW PS 880 geprüft); so lassen sich regulatorische Anforderungen wie GeBüV, DSG/DSGVO adressieren. «Revisionssicher» bedeutet u. a. unveränderbare, nachvollziehbare und dauerhaft lesbare Ablage mit Protokollierung.
Automatische Aktenbildung bei der Ablage, Versionierung/Protokolle, schnelle Recherche, nachvollziehbare Vorgangs- und Aktenbezüge sowie eine intuitive, anpassbare Oberfläche. E-Mails können vollständig, langfristig und sicher mitarchiviert werden.
Die Archivierung ist Bestandteil des DMS (d.velop documents) und greift nahtlos in Workflows ein; Dokumente werden direkt aus Fachsystemen (z. B. SAP, Microsoft Dynamics 365) abgelegt und recherchiert – mit auditfester, nachvollziehbarer Ablage.
Die GeBüV erlaubt die elektronische Aufbewahrung; entscheidend sind u. a. Unveränderbarkeit und Nachweisbarkeit von Änderungen. Unternehmen definieren zudem Aufbewahrungs- und Löschfristen gemäss Vorgaben.
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